Hausordnung der Küchwaldbühne
Stand: 1. August 2026
Betreiber und Hausrechtsinhaber: Küchwaldbühne e.V., vertreten durch den Vorstand
Veranstaltungsort: Küchwaldbühne, Küchwaldring 34, 09113 Chemnitz
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände und in allen Gebäuden der Küchwaldbühne. Sie ist von allen Personen zu beachten, die sich dort aufhalten.
Sie gilt bei Eigenveranstaltungen des Küchwaldbühne e.V., bei Veranstaltungen externer Veranstalter sowie außerhalb von Veranstaltungen, insbesondere bei Proben, Führungen, Arbeitseinsätzen und sonstigen Nutzungen.
Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende Regeln festgelegt werden. Diese dürfen der Hausordnung nicht widersprechen.
2. Hausrecht und Zutritt
Das Hausrecht wird durch den Küchwaldbühne e.V. und die von ihm beauftragten Personen ausgeübt. Bei Veranstaltungen können hierzu insbesondere das Veranstaltungs-, Einlass-, Ordnungs- und Sicherheitspersonal gehören.
Den berechtigten Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
Außerhalb bekannt gegebener Öffnungs- und Veranstaltungszeiten ist das Gelände für die Öffentlichkeit geschlossen. Das unbefugte Betreten, insbesondere durch Übersteigen von Einfriedungen oder Öffnen verschlossener Zugänge, ist untersagt.
Bei nicht frei zugänglichen Veranstaltungen ist der Zutritt nur mit gültiger Eintrittskarte, Einladung oder sonstiger Berechtigung gestattet. Nicht öffentliche Bereiche dürfen nur von berechtigten Personen betreten werden.
3. Allgemeine Verhaltens- und Sicherheitsregeln
Alle Personen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt, bedroht, erheblich belästigt oder in der Durchführung der Veranstaltung gestört werden.
Insbesondere ist es untersagt,
- Absperrungen zu überwinden oder zu verändern,
- Rettungswege, Notausgänge, Zufahrten oder Feuerwehrflächen zu blockieren,
- Gegenstände zu werfen,
- auf Zäune, Bäume, Dächer, Geländer, technische Anlagen oder andere nicht dafür vorgesehene Einrichtungen zu klettern,
- Einrichtungen, technische Anlagen, Bepflanzungen oder die denkmalgeschützte Bausubstanz zu beschädigen,
- menschenverachtende, diskriminierende oder extremistische Inhalte, Kennzeichen oder Propagandamittel zu verbreiten,
- auf dem Gelände ohne Genehmigung zu übernachten, zu zelten oder zu campieren.
Das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Mobilitätshilfen bleiben hiervon unberührt.
4. Einlass und Kontrollen
Der Zutritt kann insbesondere verweigert werden, wenn
- keine gültige Eintrittsberechtigung vorliegt,
- eine erhebliche Gefährdung oder Störung zu erwarten ist,
- eine Person erkennbar erheblich alkoholisiert ist oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel steht,
- verbotene Gegenstände mitgeführt werden oder
- gegen diese Hausordnung verstoßen wird.
Aus Sicherheitsgründen können mit Zustimmung der betroffenen Person Taschen, Rucksäcke und andere mitgeführte Behältnisse kontrolliert werden. Wird eine erforderliche Kontrolle verweigert, kann der Zutritt verweigert werden.
Verbotene Gegenstände dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. Ein Anspruch auf deren Aufbewahrung besteht nicht. Gefährliche oder rechtswidrige Gegenstände können den zuständigen Behörden übergeben werden.
Bei Veranstaltungen mit festen Anfangszeiten kann der Nacheinlass nach Veranstaltungsbeginn eingeschränkt werden. Ein Erstattungsanspruch entsteht hierdurch nicht.
5. Verbotene Gegenstände
Das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände ist nicht gestattet:
- Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände,
- pyrotechnische, explosive, leicht entzündliche, ätzende oder gesundheitsschädliche Stoffe,
- Glasflaschen und andere splitternde Behältnisse,
- Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können,
- Laserpointer,
- Drohnen und vergleichbare Fluggeräte,
- nicht zugelassene Lärminstrumente,
- illegale Drogen,
- menschenverachtendes oder extremistisches Propagandamaterial,
- Tiere, soweit sie nicht ausdrücklich zugelassen sind.
Assistenzhunde sind zugelassen, soweit keine zwingenden Sicherheitsgründe entgegenstehen.
Für einzelne Veranstaltungen können weitere Gegenstände untersagt oder Größenbeschränkungen für Taschen festgelegt werden, wenn dies aus Sicherheits- oder Produktionsgründen erforderlich ist.
6. Plätze und Verhalten während der Veranstaltung
Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung bekannt gegebenen Platzregelungen. Bei freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Gänge, Stufen, Rettungswege und Ausgänge sind jederzeit freizuhalten.
Mobiltelefone und andere tonerzeugende Geräte sind während einer Aufführung stummzuschalten. Gespräche, Lichtquellen, aufgespannte Regenschirme und sonstige Verhaltensweisen, die die Aufführung oder die Sicht anderer erheblich beeinträchtigen, sind zu unterlassen.
7. Speisen, Getränke, Rauchen und Feuer
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich gestattet, soweit für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes bekannt gegeben wird. Das Verbot von Glasbehältern bleibt unberührt.
Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Ausgegebene Pfand- und Mehrwegbehälter sind ordnungsgemäß zurückzugeben.
Rauchen, einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten und vergleichbaren Produkten, ist nur in dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet. Ab Waldbrandstufe 3 ist das Rauchen auf dem gesamten Gelände untersagt.
Offenes Feuer, Feuerwerkskörper, Fackeln, Grillgeräte und vergleichbare Zündquellen sind untersagt, soweit sie nicht ausdrücklich genehmigter Bestandteil einer Veranstaltung sind.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verdeckt, manipuliert oder zweckwidrig benutzt werden.
8. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
Private Fotoaufnahmen sind gestattet, soweit sie andere Personen oder die Veranstaltung nicht beeinträchtigen und für die jeweilige Veranstaltung nicht untersagt wurden.
Ton- und Videoaufnahmen, Livestreams sowie Aufnahmen mit professioneller Ausrüstung können durch den jeweiligen Veranstalter eingeschränkt oder untersagt werden.
Gewerbliche Aufnahmen, Presseaufnahmen und Veröffentlichungen zu kommerziellen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Veranstalters und gegebenenfalls des Küchwaldbühne e.V.
Die Persönlichkeits- und Urheberrechte anderer Personen sind zu beachten.
Hinweise zu Aufnahmen durch den Küchwaldbühne e.V., externe Veranstalter oder beauftragte Personen ergeben sich aus den jeweiligen Datenschutzhinweisen und den Hinweisen vor Ort.
9. Werbung, Verkauf und Sammlungen
Das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, das Anbieten oder Verkaufen von Waren und Dienstleistungen sowie das Durchführen von Sammlungen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Küchwaldbühne e.V. zulässig.
10. Witterung und besondere Veranstaltungseinwirkungen
Die Küchwaldbühne ist eine Freilichtbühne. Veranstaltungen können auch bei ungünstiger Witterung stattfinden.
Bei Veranstaltungen kann es zu erhöhter Lautstärke sowie zu Licht-, Nebel-, Rauch- oder vergleichbaren szenischen Effekten kommen.
Bei Unwetter, Sicherheitsgefahren, technischen Störungen oder behördlichen Anordnungen können Bereiche gesperrt und Veranstaltungen unterbrochen, abgebrochen, verlegt oder abgesagt werden.
Etwaige Ansprüche wegen einer Unterbrechung, eines Abbruchs, einer Verlegung oder Absage richten sich ausschließlich nach den für die jeweilige Veranstaltung geltenden AGB oder Ticketbedingungen.
11. Notfälle und Räumung
Aus Sicherheitsgründen kann die Räumung einzelner Bereiche oder des gesamten Geländes angeordnet werden.
Räumungsanordnungen, Durchsagen und Anweisungen des Personals sind unverzüglich zu befolgen. Es sind die ausgewiesenen oder vom Personal benannten Rettungswege und Ausgänge zu benutzen.
Unfälle, Verletzungen, Gefahrenlagen und verdächtige Gegenstände sind unverzüglich dem Personal zu melden.
12. Folgen von Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung können insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Verweigerung des Zutritts,
- Ausschluss einer Person von der Veranstaltung oder Verweis vom Gelände,
- Ausspruch eines Hausverbots,
- Hinzuziehung der Polizei, des Rettungsdienstes oder einer anderen zuständigen Behörde,
- Geltendmachung von Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wird einer Person wegen eines von ihr zu vertretenden erheblichen Verstoßes berechtigt der Zutritt verweigert oder wird sie berechtigt von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
13. Verhältnis zu AGB und Veranstaltungsbedingungen
Diese Hausordnung regelt den Zutritt, den Aufenthalt und das Verhalten auf dem Gelände der Küchwaldbühne.
Der Ticketkauf, der jeweilige Vertragspartner sowie Regelungen zu Preisen, Rückgabe, Erstattung, Verlegung und Absage richten sich nach den für die jeweilige Veranstaltung geltenden AGB oder Ticketbedingungen.
Bei Eigenveranstaltungen des Küchwaldbühne e.V. gelten ergänzend dessen AGB. Bei externen Veranstaltungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen externen Veranstalters.
Diese Hausordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft und ersetzt die vorherige Fassung.
Küchwaldbühne e.V.
Der Vorstand